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Wie in jedem Jahr gibt es auch zum 1.1.2011 gesetzliche Änderungen bei Steuern und Sozialversicherungen - hier sind die wichtigsten Neuregelungen im Überblick.

 

 

 

Arbeitnehmer-Pauschbetrag


Bei der Einkommensteuer soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 auf 1000 Euro steigen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist der Abzugsbetrag, den jeder Arbeitnehmer ohne Nachweis seiner Werbungskosten erhält. Höhere Werbungskosten als 1000 Euro pro Jahr müssen wie bisher einzeln aufgeführt und nachgewiesen werden – das ist z. B. schon bei einer Entfernung von 15 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz der Fall. 

Wer bisher höchstens 920 Euro Werbungskosten hatte, wird durch die Erhöhung der Pauschale um ein bis drei Euro im Monat entlastet, sofern man bei diesen Minibeträgen überhaupt von Entlastung sprechen mag. Für Steuerzahler mit mehr als 1000 Euro Werbungskosten ändert sich überhaupt nichts.

Arbeitszimmer von der Steuer absetzen


Bereits beschlossen ist die erweiterte Anerkennung von Arbeitszimmern, die das Verfassungsgericht mit einem Urteil erzwungen hat. Wer keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat, kann nunmehr bis zu 1250 Euro jährlich von der Steuer absetzen. 

Diese Regelung gilt beispielsweise für Lehrer oder Außendienstler, die in der Schule oder Firma kein eigenes Büro haben und ihre Arbeit zu Hause vor- und nachbereiten müssen. Weiterhin unbegrenzt absetzbar ist das Arbeitszimmer, wenn es Mittelpunkt der gesamten Tätigkeiten ist oder außer Haus liegt.

Kosten für Kinderbetreuung


Neben der Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags sind noch einige weitere Änderungen in Planung: Eltern mit Kindern unter 14 Jahren sollen in Zukunft die Kosten für die Kinderbetreuung immer absetzen können. Bisher war danach unterschieden worden, ob die Kosten durch die Arbeit, eine Krankheit oder Behinderung oder private Umstände begründet waren. 

Kindergeld und Kinderfreibetrag


Deutlich einfacher soll es auch für Eltern volljähriger Kinder unter 25 Jahre werden, die noch zur Schule gehen, studieren oder eine betriebliche Ausbildung machen. Für diese Kinder gibt es bisher nur dann Kindergeld und Kinderfreibeträge, wenn das Einkommen der Kinder höchstens 8.004 Euro pro Jahr beträgt. 

Hierfür mussten die Eltern das Einkommen ihrer Kinder nachweisen, zudem war die Berechnung kompliziert, wurde häufig vor Finanzgerichten mit Klagen angegriffen – und endete in über 90 Prozent der Fälle dann doch mit der Bewilligung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen. Ab 2011 soll die Einkommensprüfung wegfallen, sodass dann alle Eltern für Kinder in der Ausbildung Kindergeld und Kinderfreibeträge bekommen. Auch für die Kinder selbst entfällt damit das stete Nachrechnen, ob sie im Lauf des Jahres die Einzelkommensgrenze überschreiten könnten.

Werbungskosten für Vermietung

Wer Wohnungen oder Häuser verbilligt vermietet, soll ab 2011 immer dann alle Werbungskosten voll absetzen können, wenn die Miete mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Liegt diese also zum Beispiel bei 750 Euro im Monat, erkennt das Finanzamt alle Aufwendungen für die Immobilie an, wenn als Miete mindestens 500 Euro gezahlt werden.

Steuererklärung nur alle zwei Jahre?

Viel Wirbel gab es um den Vorschlag, in bestimmten Fällen nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abzugeben. Diese Regelung wird aber sicher nicht für Leute gelten, die übers Jahr möglicherweise zu wenig Steuern gezahlt haben. Sie werden auch in Zukunft jedes Jahr ihre Erklärung einreichen müssen, haben also von dieser Regelung nichts. 

Für die Zwei-Jahres-Steuererklärung kommen damit nur Steuerzahler mit einer freiwilligen Steuererklärung ("Antragsveranlagung") in Frage. Das sind jedoch fast immer Fälle, die mit einer Steuerrückerstattung enden – die dann aber bei einer Zwei-Jahres-Erklärung ein Jahr länger dauert als nötig.

Altersvorsorge und Sozialversicherung


Die steuerliche Absetzbarkeit der Rentenbeiträge und der Beiträge zu privaten Basisrenten ("Rürup-Renten") steigt 2011 planmäßig auf 72 Prozent (bisher: 70 Prozent). In der Sozialversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung in den neuen Bundesländern auf 4800 Euro monatlich (bisher: 4.650 Euro), in den alten Bundesländern bleibt sie bei 5500 Euro monatlich. Die Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen, bis zu dem höchstens Beiträge erhoben werden. In der Arbeitslosenversicherung steigt der Beitragssatz zum 1.1.2011 von 2,8 Prozent auf 3,0 Prozent.

Krankenversicherung


Erstmalig seit Bestehen der Bundesrepublik sinkt eine Beitragsbemessungsgrenze, und zwar in der Krankenversicherung von 3750 Euro monatlich auf 3712,50 Euro. Auch die Versicherungspflichtgrenze verringert sich entsprechend von 4162.50 Euro monatlich (49.950 Euro im Jahr) auf 4125 Euro monatlich (49.500 Euro jährlich). Dafür steigt der Beitragssatz, und zwar spürbar von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent. Davon zahlt 8,2 Prozentpunkte der Arbeitnehmer und 7,3 Prozentpunkte der Arbeitgeber.

Die höheren Beitragssätze in Kranken- und Arbeitslosenversicherung führen im ungünstigsten Fall zu Mehrbelastungen von rund 15 Euro im Monat oder 180 Euro im Jahr. Das liefert natürlich auch den privaten Krankenversicherungen gute Argumente für einen Wechsel – und der ist 2011 leichter möglich als bisher: Wer mit seinem Einkommen ein Jahr (bisher: drei Jahre in Folge) über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann von der gesetzlichen in die private Kranken- und Pflegeversicherung wechseln.

(Martin Kinkel, 2011 / Bild: Bilderbox, Fotolia.com)

Martin Kinkel / Dipl.-Volkswirt und Dipl.-Kaufmann,



ist freier Fachautor und Dozent zu Finanz-, Steuer- und Versicherungsthemen.
Er ist Verfasser des Ratgebers "Job & Money für jüngere Arbeitnehmer".

 

 

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