Stellenkürzungen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu verhindern - das ist der Sinn von Kurzarbeit. Allerdings müssen Unternehmen dazu gesetzliche Rahmenbedingungen einhalten.
Im großen Stil setzt die Wirtschaft in der konjunkturellen Krise auf Kurzarbeit. Nicht zuletzt dank Ausweitung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf 24 Monate und vollständiger Übernahme der Sozialabgaben durch die Bundesagentur für Arbeit befinden sich aktuell rund 1,1 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. In Erwartung einer konjunkturellen Erholung kehren erste Betriebe wieder zu normaler Produktion zurück.
Personalabbau vermeiden
Kurzarbeit trägt dazu bei, dass Unternehmen nicht vorzeitig Mitarbeiter entlassen und so der befürchtete Anstieg der Arbeitslosigkeit in Grenzen gehalten werden kann. Beispiel Automobilindustrie: Zu Beginn des Jahres meldeten Audi und BMW Kurzarbeit an, die Ingolstädter VW-Tochter für rund 25.000 und der Münchener Autobauer für insgesamt 26.000 Beschäftigte.
Inzwischen hat sich die Nachfrage belebt: Deshalb will BMW nach eigenen Angaben die Kurzarbeit im September im größten Werk in Dingolfing mit 19.000 Beschäftigten zurücknehmen. Auch Audi kehrt zu normaler Produktion zurück: Während die Montagebänder für Klein- und Mittelklassewagen bereits wieder ohne Einschnitte laufen, wird auch die Kurzarbeit in der A6- und A8-Produktion am Standort Neckarsulm zurückgenommen, teilte ein Sprecher mit.
Die Zahl der Anträge steigt
Freilich sind zahlreiche Unternehmen von derlei positiven Entwicklungen weit entfernt. Sie wollen die Zahl ihrer kurzarbeitenden Beschäftigten ausweiten oder entscheiden sich erst später, Kurzarbeit anzumelden. Betroffen ist zum Beispiel der Maschinenbau. Hier lag der Auftragseingang laut Kurzarbeiterstatistik der Arbeitsagentur (BA) im Juni rund 46 Prozent unter Vorjahresniveau.
Wurde Kurzarbeitergeld im Juni für knapp 25.000 Beschäftigte beantragt, stieg die Zahl im Juli auf rund 33.000 an. Auch der fränkische Anlagenbauer Krones aus Neutraubling entschied sich erst jüngst für die Kurzarbeit. Ein Viertel der rund 8100 Mitarbeiter in Deutschland beziehen seit Juli Kurzarbeitergeld, sagte ein Sprecher.
Bedingungen erfüllen und den Antrag schnell einreichen
Um das "konjunkturelle Kurzarbeitergeld" (Paragraph 169 SGB III) zu erhalten, das sich vom "saisonalen" wie in der Bauindustrie oder dem Transfer-Kurzarbeitergeld unterscheidet, sind einige Bedingungen zu beachten. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld wird BA-Angaben zufolge lediglich gewährt, sofern der Arbeitsausfall "vorübergehend" ist und "mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit" in absehbarer Zeit wieder mit der Rückkehr zur normalen Beschäftigung gerechnet wird. Weitere Voraussetzung: Mindestens ein Drittel der Beschäftigten büßt mindestens zehn Prozent an Gehalt ein. Erst dann wird Kurzarbeitergeld gewährt.
Rechtlich bindend ist der Zeitpunkt der Antragstellung, dem übrigens der Betriebsrat - sofern vorhanden - zustimmen muss und dies in einer beiliegenden Stellungnahme dokumentiert ist. Fällt die Prüfung des eingereichten Antrags durch die BA positiv aus, wird das Geld fortan monatlich an den Betrieb überwiesen. Weil die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt, muss das Unternehmen in Vorleistung gehen und seinen Beschäftigten das Kurzarbeitergeld selbst zahlen.
Höhe des Kurzarbeitergelds bemisst sich nach dem Familienstand
Gemäß Paragraph 178 SGB III bemisst sich die Höhe der gewährten Mittel am Nettoentgelt des jeweiligen Mitarbeiters. Gezahlt wird von der BA je nach Familienstand bis zu 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, nachdem das Monatsgehalt durch den Betrieb gekürzt worden ist. Zusätzlich gewährtes Entgelt wie Überstunden- oder Weihnachtsgeld fließt nicht in die Berechnung ein. Einige Firmen satteln einen Zuschuss drauf, so dass 90 Prozent des normalen Gehalts übrig bleiben, was die finanzielle Belastung der Mitarbeiter deutlich schmälert.
Alle Beschäftigten, deren Arbeitszeit reduziert worden ist oder die gänzlich in "Werksferien" geschickt wurden, haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, solange sie nicht gekündigt worden sind oder Aufhebungsverträge unterzeichnet haben. Die Größe der Firma ist nicht von Belang. Vom kleinen Handwerkbetrieb bis zum Konzern können alle Unternehmen Kurzarbeit beantragen. Wurde der Anspruch bis zum 31.12.2009 bestätigt, wird das Geld für die Dauer von maximal 24 Monaten gewährt.
Kurzarbeit zur Weiterbildung nutzen
Ein besonderes Schmankerl der Förderung betrifft die Weiterbildung. Befinden sich Betriebe in Kurzarbeit, sollten sie die Chance nutzen, die Kompetenzen ihrer Mitarbeiter zu fördern und sie so gestärkt aus der Krise herauszuführen, lautet das politische Ziel. Wer Mitarbeiter in Trainings schickt, kann sich die Investition zum Teil erstatten lassen.
Zwischen 25 und 85 Prozent ihrer Auslagen für interne wie externe Schulungen erhalten die Betriebe zurück. Sozialversicherungsbeiträge, die während der Fortbildung anfallen, übernimmt der Bund zu 100 Prozent. Rund 150 Millionen Euro stehen für die Qualifikation während der Kurzarbeit zur Verfügung, weitere 40 Millionen steuert der Europäische Sozialfonds ESF bei.
Umständliches Antragsverfahren schreckt ab
Leider wird das Angebot bisher nur von wenigen Unternehmen genutzt. Firmensprecher verweisen auf die umständlichen Antragsverfahren und ihre Unsicherheit, welche Trainingsinhalte überhaupt mit Mitteln unterstützt werden. Hintergrund ist eine aufwändige Zertifizierungsaktion, der sich externe Weiterbildungsanbieter unterziehen müssen.
"Möglichkeiten zur Vereinfachung des Verfahrens bestehen aufgrund der ESF-Richtlinien leider nicht", sagte Antje Noack von der BA-Arbeitgeberberatung unlängst in einem Chat mit Personalverantwortlichen. Noack verwies aber auf die Arbeitgeber-Services der örtlichen BA-Stellen, die zur Beratung und zur Unterstützung bei der Abwicklung der Anträge zur Verfügung stünden.
(Winfried Gertz, August 2009 / Bild: Mapoli-photo, Fotolia.com)