Auszug aus dem Musterzeugnis:
Neben seiner fachlichen Qualifikation zeichnen Herrn __________ seine freundliche, kollegiale und hilfsbereite Art sowie seine Bereitschaft aus, sein Wissen und Können auch anderen zu vermitteln. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten war stets korrekt und loyal, mit den Kollegen arbeitete Herr __________ stets gut zusammen. |
SozialverhaltenAngaben zum Verhalten beziehen sich auf das Sozialverhalten, also die Fähigkeit, mit anderen zusammen zu arbeiten (LAG Hamm Urt. v. 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96 - NZA-RR 1998, 151). In einem Zeugnis werden regelmäßig Angaben zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen erwartet. Bei Außenkontakt des Mitarbeiters, wie im Formular, müssen Angaben zum Verhalten gegenüber Dritten, insbesondere Kunden, gemacht werden und bei einem Mitarbeiter mit Führungsverantwortung Angaben zum Verhalten gegenüber den ihm unterstellten Mitarbeitern. Auch wenn sich Überschneidungen nicht vermeiden lassen, bietet es sich grundsätzlich an, im Text die Darstellung von Führung und Verhalten zu trennen, so wie im Formular geschehen.
"Beredtes Schweigen""Beredtes Schweigen" ist unzulässig. Fehlen Angaben, die vom Leser erwartet werden, wird er hieraus einen negativen Schluss ziehen (LAG Hamm Urt. v. 27.2.1997 - 4 Sa 1691/96 - NZA-RR 1998, 151; BAG Urt. v. 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - AP Nr. 26 zu § 630 BGB).
Auch hier darf keine Geheimsprache verwendet werden ("kümmerte sich um die Belange der Belegschaft" = Betriebsratsmitglied; "gesellig" = Alkoholiker; § 109 Abs. 2 Satz 2).
Bewiesenes FehlverhaltenBewiesenes Fehlverhalten des Arbeitnehmers kann dargestellt werden. Allerdings muss es für die Gesamtbewertung notwendig sein und darf diese nicht verfälschen (LAG Hamm Urt. v. 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96 - NZA-RR 1998, 151). Es ist dabei ein wohlwollender Maßstab anzulegen, um das Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig zu behindern. So wird der Arbeitgeber in das Zeugnis eines Arbeitnehmers, der nach langjährigem Arbeitsverhältnis kündigt, nicht aufnehmen dürfen, dass dieser einmal unpünktlich zur Arbeit erschien.
(Nicola Heil / Stand: 13.12.2007)
Nicola Heil,
Rechtsanwältin in der internationalen Sozietät Lovells LLP, Büro Frankfurt.
Lovells berät nationale und internationale Unternehmen und gilt
für die Beratung von Arbeitgebern als eine der führenden Kanzleien
in Deutschland. www.lovells.de