Auszug aus dem Musterzeugnis:
Herr __________, geboren am __________ in __________, trat am __________ in unser Unternehmen ein.
Herr __________ war zunächst bis zum __________ als Vertriebsmitarbeiter im Innendienst tätig. |
Angaben zur Person des Arbeitnehmers und Dauer der Tätigkeit
Der Arbeitnehmer ist mit seinem vollen Namen zu nennen, regelmäßig werden auch Geburtsdatum und Geburtsort genannt. Zu den Angaben über die Dauer der Tätigkeit gehören das Ein- und das Austrittsdatum.
Angaben zur Art der TätigkeitDie Tätigkeit des Arbeitnehmers ist zu beschreiben. Hat sich die Position des Arbeitnehmers, wie im Formular, im Laufe des Arbeitsverhältnisses verändert, ist dies darzustellen. Die Beschreibung muss wahrheitsgemäß und so umfassend sein, dass sich ein zutreffendes Bild ergibt, das den Arbeitnehmer für einen zukünftigen Arbeitgeber interessant macht (BAG Urt. v. 12.08.1976 - 3 AZR 720/75 - AP Nr. 11 zu § 630 BGB). Da es sich um Tatsachen handelt, steht dem Arbeitgeber allenfalls ein geringer Beurteilungsspielraum bei der Frage zu, ob eine Aufgabe wichtig genug ist, um sie aufzunehmen (BAG Urt. v. 12.08.1976 - 3 AZR 720/75 - AP Nr. 11 zu § 630 BGB).
Längere AbwesenheitenLängere Abwesenheiten durch Wehrdienst oder Elternzeit sollten erwähnt werden, da der Leser wissen muss, welcher Zeitraum der Beurteilung tatsächlich zugrunde lag. Betriebsratstätigkeit ist nur auf Wunsch des Arbeitnehmers zu erwähnen. Eine längere Freistellung als Betriebsrat wird dagegen wohl erwähnt werden können, wenn dies notwendig ist, um eine längere Tätigkeitsunterbrechung zu erläutern (ErfKomm/Müller-Glöge § 109 GewO Rdn. 49).
KrankheitstageKrankheitstage sind nicht im Zeugnis zu erwähnen, es sei denn, sie sind ausnahmsweise für die Bewertung des Arbeitsverhältnisses notwendig, etwa wenn eine längere Krankheit zur Kündigung führte und die Krankheitsdauer außer Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitsleistung stand (LAG Chemnitz Urt. v. 30.01.1996 - 5 Sa 996/95 - NZA-RR 1997, 47; ErfKomm/Müller-Glöge § 109 GewO Rdn. 91).
(Nicola Heil / Stand: 13.12.2007)
Nicola Heil,
Rechtsanwältin in der internationalen Sozietät Lovells LLP, Büro Frankfurt.
Lovells berät nationale und internationale Unternehmen und gilt
für die Beratung von Arbeitgebern als eine der führenden Kanzleien
in Deutschland. www.lovells.de