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Personalmanagement

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Auszug aus dem Musterzeugnis:

Herr __________ scheidet am __________ auf eigenen Wunsch bei uns aus, um sich beruflich fortzuentwickeln. Wir bedauern seinen Weggang sehr und sind ihm für seinen engagierten und erfolgreichen Einsatz für unser Unternehmen dankbar. Für seine private und berufliche Zukunft wünschen wir ihm weiterhin alles Gute.

__________
Titel und Unterschrift des Vorgesetzten


Ausscheidensgrund

Als Grundregel gilt, dass der Ausscheidensgrund nur auf Wunsch des Arbeitnehmers zu erwähnen ist (LAG Köln Urt. v. 29.11.1990 - 10 Sa 801/90 - LAGE Nr. 11 zu § 630 BGB;). In der Praxis wird der Ausscheidensgrund aber regelmäßig aufgenommen, insbesondere wenn er nicht aus der Sphäre des Arbeitnehmers kommt (betriebsbedingte Kündigung) oder wenn der Arbeitnehmer - wie im Formular - auf eigenen Wunsch ausscheidet.

Fällt das Ausscheidensdatum nicht mit einem Monatsende zusammen, wird regelmäßig eine fristlose Kündigung oder eine Kündigung während der Probezeit vorliegen. Eine Probezeitkündigung sollte daher im Interesse des Arbeitnehmers erwähnt werden, um beim Leser den Eindruck zu vermeiden, dass fristlos gekündigt wurde. 

Schlussformel

Es ist üblich, dass der Arbeitgeber, wie im Musterformular, sein Bedauern über das Ausscheiden des Arbeitnehmers ausdrückt, sich bei ihm bedankt und ihm alles Gute für seine Zukunft wünscht. Einen Anspruch hierauf hat der Arbeitnehmer jedoch nicht (BAG Urt. v. 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - AP Nr. 26 zu § 630 BGB). 

Unterzeichnung

Das Zeugnis ist vom Vorgesetzten des Arbeitnehmers eigenhändig zu unterzeichnen (BAG Urt. v. 26.06.2001 - 9 AZR 392/00 - AP Nr. 27 zu § 630 BGB). Die Position des Unterzeichners ist anzugeben, einschließlich eines Hinweises etwa auf Prokura. Die Unterzeichnung durch einen gleichgeordneten Kollegen drückt Missachtung aus und ist unzulässig.

(Nicola Heil / Stand: 13.12.2007)



Nicola Heil,
Rechtsanwältin in der internationalen Sozietät Lovells LLP, Büro Frankfurt.
Lovells berät nationale und internationale Unternehmen und gilt
für die Beratung von Arbeitgebern als eine der führenden Kanzleien
in Deutschland. www.lovells.de

 

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